PTV plus – Entlastungsleistungen

Leichte Sprache:

Manchmal braucht der Pfleger eine Pause.

Dann kann man einen Menschen bezahlen, der aushilft.

Wir beraten und helfen bei dem Antrag.

Hilfe im Pflege-Alltag

Für Betreuungsleistungen oder Hilfen im Pflegealltag haben alle pflegebedürftigen Personen einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit 125,- € im Monat.

Mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe aber auch Dienstleistungen wie z.B. Besorgungen, Vorlesen oder Spazierengehen finanziert werden. Hier gilt „alles außer Pflege“, es dürfen also hiermit keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen finanziert werden (außer bei Pflegegrad 1).

Mit den angebotenen Leistungen können wir die Pflegenden und Angehörigen stundenweise individuell entlasten.

Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt. Er wird als Sachleistung in Anspruch genommen, d. h. diese Leistungen sind nur über einen professionellen Anbieter abrechenbar.

Zu Fragen der Abrechnung der Unterstützungsleistungen im Alltag beraten wir Sie gern.

Monika Schierenberg

Monika Schierenberg