Aufgrund von Abwesenheiten ruht die Tätigkeit des Ombudsteams vom 04.03.24 bis zum 12.04.24. Es finden keine Sprechstunden statt, das Ombudstelefon wird nicht abgehört und die Beschwerdebriefkästen werden nicht geleert.

Falls sich Nutzerinnen oder Nutzer oder ihre Angehörige in dieser Zeit über etwas beschweren möchten, kann natürlich grundsätzlich jede Kollegin/jeder Kollege, die/der angesprochen wird, eine Beschwerde entgegennehmen und dann seine Bereichsleitung über die Beschwerde informieren, damit sie weiterverfolgt werden kann.